RECHTLICHE HINWEISE

AllgemeineGeschäftsbedingungen

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für Ihre Safari-Reise mit NOVA – TOURS & SAFARIS.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

NOVA – TOURS & SAFARIS

Veranstalter für Erlebnis- und Abenteuersafaris

1. Anmeldung

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Safariveranstalter NOVA – TOURS & SAFARIS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter NOVA – TOURS & SAFARIS zustande.

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss erhält der Anmelder schnellstmöglich die schriftliche Bestätigung. Wir verlangen eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB). Ausnahme sind Flüge: für diese sind 100% Zahlung fällig mit Aushändigung der Flugtickets.

Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.

Hinweis zur Zahlungsweise: Die Bezahlung ist ausschließlich per Überweisung zu tätigen. Kreditkartenzahlung, SEPA-Lastschrift oder Paypal sind nicht möglich. Eventuelle Gebühren für Überweisungen von außerhalb der EU (z.B. Schweiz) gehen zu Lasten des Einzahlers.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen Angeboten sowie der Buchungsbestätigung verbindlich. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

  • Die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Landesüblichkeit

4. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Dienstleistungsmängel fremder Leistungsträger. NOVA - TOURS & SAFARIS haftet nicht für Risiken, die infolge des besonderen Charakters einer Erlebnis- und Abenteuersafari auftreten können. Der Kunde ist sich bewusst, dass eine Safari ihn in engen Kontakt mit wilden Tieren bringen kann.

Angriffe von Wildtieren sind äußerst selten, können aber vorkommen. In der afrikanischen Wildnis gibt es keine Garantie für absolute Sicherheit. Den Weisungen der Mitarbeiter beim Zusammentreffen mit Wildtieren ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei Widersetzung gegen Weisungen, die Sicherheit gefährden, ist ein Ausschluss von weiteren Leistungen ohne Ersatzanspruch möglich. NOVA - TOURS & SAFARIS haftet zudem nicht für Verspätungen oder Unfälle im Linien- oder Flugverkehr sowie für den Verlust/Beschädigung persönlicher Gegenstände durch extreme Bedingungen (Staub, Sand, Feuchtigkeit).

5. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder wenn der RV allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Witterung) bleiben geringfügige Routenänderungen vorbehalten.

Sollten Parkeintritte (z.B. Kenya Wildlife Service) nach Buchung erhöht werden, ist der Reiseveranstalter berechtigt, diese Differenz nachzuberechnen. Dies gilt auch für extreme Kursschwankungen. Ab dem 20. Tag vor Reisebeginn erfolgt keine Preiserhöhung mehr. Bei Erhöhungen über 8% ist ein gebührenfreier Rücktritt möglich.

7. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen dringend die schriftliche Form. Unser Anspruch auf Entschädigung bei Rücktritt beträgt:

Zeitpunkt des RücktrittsStornogebühr
Bis 40 Tage vor Reiseantritt20 %
39. bis 30. Tag vor Reiseantritt40 %
29. bis 15. Tag vor Reiseantritt60 %
Ab 14. Tag vor Reiseantritt90 %
Ab 5. Tag vor Reiseantritt100 %

Bei Flugbuchungen gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Für Ersatzteilnehmer berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Person. Für nachträgliche Programmänderungen berechnen wir je nach Aufwand 20,- € bis 40,- € pro Person.

8. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter

Sollte eine Safari wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) nicht durchgeführt werden können, wird der bereits gezahlte Reisepreis vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter kann zudem fristlos kündigen, wenn der Reisende die Safari nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt in diesem Fall der Reisende.

9. Gewährleistung, Reklamation, Abhilfe, Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und Schäden gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich zuerst dem Leistungsträger vor Ort mitzuteilen.

Sollte keine Abhilfe erfolgen, muss der Reisende sich direkt per Anruf, WhatsApp oder E-Mail mit dem Reiseveranstalter über die in den Unterlagen ersichtliche 24h Hotline / Notrufnummer in Verbindung setzen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistungen sind bis 12 Monate nach Beendigung der Reise schriftlich gegenüber NOVA – TOURS & SAFARIS geltend zu machen.

Hinweis: Ansprüche nach EU-Verordnung Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) richten sich ausschließlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen.

10. Versicherung

Der Abschluss einer Reiserücktritt- und Krankenversicherung wird dringend empfohlen. Entsprechende Angebote erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.

11. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. NOVA – TOURS & SAFARIS unterrichtet vor Vertragsabschluss über allgemeine Anforderungen und Fristen.

Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz zu informieren. Ärztlicher Rat (Tropenmediziner oder Gesundheitsämter) sollte eingeholt werden. Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu Lasten des Reisenden.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

13. Gerichtsstand

Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend (außer bei Vollkaufleuten oder Personen ohne Inlandsgerichtsstand).

Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Gerichtsstand

Klagen gegen den RV sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, sofern es sich nicht um Vollkaufleute handelt.

Aktueller Stand

Januar 2025

NOVA – TOURS & SAFARIS

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